Rechtssicher statt gut gemeint
Eine bAV ist kein Produkt, sondern eine arbeitsrechtliche Zusage. Wir prüfen sie genau so.
- Versorgungsordnung: vorhanden, aktuell, sauber dokumentiert?
- Haftung des Arbeitgebers bei Fehlern in der Umsetzung
- Umgang mit Wechseln, Austritten und ruhenden Verträgen
- Sauberer Ablauf in Lohnbuchhaltung und Personalakte